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FACHANWALT

Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht ist Gerd Chwoyka qualifizierter Ansprechpartner für alle 

familienrechtlichen Belange wie z.B. Ehescheidung, Zugewinn, Unterhalt, Sorgerecht sowie für Eheverträge.

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Scheidung, Umgang, Sorgerecht, Zugewinnausgleich

Gegenstand familienrechtlicher Verfahren sind meist eine Scheidung und die damit verbundenen Regelungen des Unterhalts, des Umgangs und des Sorgerechts für die Kinder sowie des Zugewinnausgleichs für den Vermögenszuwachs während der Ehe.

Wir nehmen Ihre Rechte wahr und vertreten Sie in Streitfällen engagiert und zielgerichtet.

Außergerichtliche Einigung

Schon vor einer Trennung oder Scheidung muss vieles geregelt und bedacht werden.

Wir entwickeln in enger Absprache mit Ihnen die entsprechenden Vereinbarungen, wobei wir möglichst eine konfliktvermeidende, außergerichtliche Einigung anstreben.

Ehevertrag

Einen Ehevertrag abzuschließen ist keineswegs nur im Rahmen einer Heirat sinnvoll, um die finanzielle Situation zwischen den Partnern zu klären.

Wir erarbeiten für Sie auch während der Ehe Verträge und überprüfen, ob bereits bestehende Regelungen noch Ihren Vorstellungen und der aktuellen Rechtslage entsprechen.

Synergien zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Vermögensbildung und -trennung ergeben sich wichtige Schnittstellen zum Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich Kapitalanlagen oder Finanzierungsverträgen.

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